Segen stärkt Menschen in Partnerschaften
Handreichung für Segensfeiern im Bistum Limburg
Ab sofort haben Paare, die nicht kirchlich-katholisch heiraten möchten oder können, die Möglichkeit, ihre Liebe segnen zu lassen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Bistums Limburg von Juli (die Ausgabe kann hier eingesehen werden), können Segensfeiern im Bistum Limburg nun offiziell angeboten werden. Sie können dazu gerne in Ihrer Pfarrei nachfragen, aber auch die Region steht Ihnen hier gerne als Ansprechpartner:in zur Verfügung.
Bischof Dr. Georg Bätzing empfiehlt die Umsetzung der Handreichung „Segen gibt der Liebe Kraft. Segnungen für Paare, die sich lieben“. Der Bischof von Limburg folgt damit den positiven Voten aus dem Bistumsteam, dem Seelsorgerat und dem Diözesansynodalrat und greift zugleich die pastoralen Perspektiven des Synodalen Weges und die weltkirchlichen Entwicklungen auf.
„Segnen heißt: Menschen im Leben begleiten – unabhängig von ihrer Lebensform“, erklärt der Bischof. „Mit der Umsetzung der Handreichung wollen wir im Bistum Limburg Menschen in Partnerschaften stärken, die in Liebe und Verantwortung miteinander leben. Der Segen ist Ausdruck von Nähe, Respekt und Hoffnung.“
Wertschätzend begleiten, was aus Liebe wächst
Die Handreichung sieht Segensfeiern für Paare vor, die keine kirchlich-sakramentale Ehe eingehen können oder wollen – darunter geschiedene und wiederverheiratete Paare, gleichgeschlechtlich liebende Paare oder konfessionsverbindende Paare. Ihre Bitte um den Segen ist Ausdruck von Dankbarkeit für erfahrene Liebe und von der Hoffnung auf eine von Gott begleitete Zukunft.
Das Bistum Limburg hatte sich in einem eigenen Diskussionsprozess seit 2018 mit Segnungen für Paare befasst, die nicht kirchlich heiraten wollen oder können und um den kirchlichen Segen bitten. Die Ergebnisse aus diesem Prozess sind in die Beratungen des Synodalen Weges eingeflossen und haben nun einen Abschluss gefunden. Die Anwendung der Handreichung erfolgt weitgehend im Einklang mit der Erklärung Fiducia supplicans, die vom Dikasterium für die Glaubenslehre unter Zustimmung von Papst Franziskus veröffentlicht wurde.
Theologisch fundiert – pastoral verantwortet
Die Handreichung ruft dazu auf, den Segen als pastorale Ressource zu verstehen. Dieser Segen begründet keine Partnerschaft und darf daher nicht verwechselt werden mit der Feier der Eheschließung als Sakrament. Vielmehr stellen sich die Partner einer bereits bestehenden Partnerschaft mit ihrer Bitte unter den Segen Gottes. Daher betont die Handreichung, dass es keine weiteren Voraussetzungen braucht als das gemeinsame Vertrauen in Gottes Beistand. Die Gestaltung der Segensfeiern soll situativ, achtsam und lebensnah erfolgen. Zugleich wird empfohlen, Seelsorgerinnen uns Seelsorger durch Fortbildungen zu begleiten und Erfahrungen systematisch auszuwerten.
„Diese Segnungen sind ein Ausdruck gelebten Glaubens. Sie eröffnen neue Räume der Zugehörigkeit zur Kirche und stärken das Vertrauen von Menschen in eine menschennahe Kirche“, so der Bischof.
Hier der Text der Handreichung.