Regionalsynodalrat

An dieser Stelle wollen wir auch in Zukunft immer wieder über den Regionalsynodalrat und seine Arbeit berichten und seine Mitglieder vorstellen. Hier ein paar erste Infos: 

Was ist der Regionalsynodalrat (RSR)?

"Synodal" bedeutet: Gemeinsam unterwegs sein. Für uns im Bistum bedeutet es: Ehrenamtliche und Hauptamtlliche überlegen gemeinsam, was das Beste für unser Bistum, für die Pfarreien und für die Regionen ist, "Synodal" bedeutet auch: Es gibt demokratisch gewählte Gremien, in denen dieses gemeinsame Überlegen und Planen stattfindet. In der Pfarrei ist das der Pfarrgemeinderat (PGR), der z.B. den Verwaltungsrat (VRK) wählt. 

Auf der Ebene der Region gibt es entsprechend den Regionalsynodalrat (RSR)

Wie setzt sich der RSR zusammen? 

Die Pfarrgemeinderäte unserer 11 Pfarreien haben Mitglieder in den RSR gewählt, die meisten davon 2: ein stimmberechtigstes Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Zu den Sitzungen des RSR sind immer beide eingeladen. 

Weitere Mitglieder des RSR sind  2 gewählte Vertreter*innen der pastoralen Mitarbeiter*innen und 2 Vertreter*innen der regionalen Einrichtungen. 

Was sind die Aufgaben des RSR?

Der RSR wählt die Regionalleitung. 

Die Leitung der Region erfolgt in Zusammenarbeit mit dem RSR. 

Der RSR ist verantwortlich für die Strategie/die Ausrichtung der Region, für die zentralen Personalentscheidungen auf der Ebene der Region und verabschiedet den Haushalt der Region. 

Der RSR kommt hierzu zu seinen Sitzungen zusammen. 

Welche Schwerpunkte hat unser RSR?

Unser RSR hat 7 Arbeitsgemeinschaften (AGs) gegründet, die seine Schwerpunkte wiederspiegeln:

AG Kontakt in die Pfarreien

AG Spiritualität

AG Ökumene 

AG Kontakt in die Gesellschaft und Politik

AG Kommunikation

AG Innovation

AG Kirche auf den Plätzen der Region 

 

Zum Anfang der Seite springen